Willkommen bei der Samtgemeinde Neuenkirchen... Termin buchen

Osterfeuer im gesamten Landkreis wegen Corona verboten

Aufgeschichtete Haufen können bei AWIGO entsorgt werden

Keine Osterfeuer in diesem Jahr wegen der Corona-Krise: Die Allgemeinverfügungen zur Eindämmung des Coronavirus machen es in diesem Jahr unmöglich, die traditionellen Osterfeuer zu veranstalten. Der Landkreis Osnabrück fordert daher alle Bürger auf, keine weiteren Vorbereitungen für eine solche Veranstaltungen zu treffen und bereits aufgeschichtete Haufen nur nach vorheriger Absprache über die Grünabfallsammelplätze der AWIGO zu entsorgen.

 

Ab sofort sollen also keine Haufen mit Baum- und Strauchschnitt aufgeschichtet oder noch weiter vergrößert werden. Der Landkreis weist darauf hin, dass in der jetzigen Situation die Neuanlage oder die Vergrößerung solcher Ablagerungen von Baum- und Strauchschnitt eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.

 

Im Gegensatz zu anderen Veranstaltungen können Osterfeuer nicht verschoben werden, weil sie als Brauchtumspflege gelten und nur am Osterwochenende gesetzlich zulässig sind. Die abfallrechtlichen Vorschriften verbieten das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt an den übrigen Tagen im Jahr und lassen also keine spätere Ausnahme zu.

 

Diese generelle Absage der Osterfeuer hat zur Folge, dass der bereits aufgeschichtete Baum- und Strauchschnitt Grünabfall ist und deshalb entsorgt oder verwertet werden muss. Die einfachste und gängigste Möglichkeit ist das Schreddern des Grünabfalls und die Verwendung als Mulch. Bei allen Haufen, die nicht geschreddert werden können, bietet die AWIGO allen gemeinnützigen Veranstaltern im Landkreis Osnabrück eine kostenlose Grünabfallentsorgung im angemeldeten Umfang an. Hierbei ist zu beachten, dass das Osterfeuer mit seiner Größe bei der Gemeinde zuvor angemeldet gewesen sollte. In den Gemeinden, in denen keine Meldepflicht für Osterfeuer besteht, stellen die Ordnungsämter eine formlose Bescheinigung aus, die den Ort, die ungefähre Größe und den Veranstalter des geplanten Osterfeuers bestätigt.

 

Bei der Entsorgung muss der Transport des Materials durch die Veranstalter erfolgen. Bei Verladen und Transport des Grünabfalls sind die bekannten Hygiene- und Verhaltensregeln zur Eindämmung des Coronavirus unbedingt zu beachten. Das Abräumen der Osterfeuerstätten darf dabei kein Vorwand für Versammlungen sein. Die AWIGO wird nach individueller telefonischer Vorabsprache ihre derzeitig geschlossenen Grünplätze für diese Sonderfälle öffnen. Veranstalter können mit dem Service-Center der AWIGO unter der Telefonnummer 05401/36 55 55 Kontakt aufnehmen. Für weitere Details verweist der Landkreis auch auf seine Homepage www.landkreis-osnabrueck.de Stichwort: „Osterfeuer“.

 

Quelle: Landkreis Osnabrück

27. März 2020, 12:54 Uhr