Willkommen bei der Samtgemeinde Neuenkirchen... Termin buchen

Aufruf zur Förderberatung für private Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms

Die Dorfregion wurde erfolgreich in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen, und damit eröffnen sich zahlreiche Chancen der Förderung, insbesondere für private Sanierungsmaßnahmen. Wenn Sie Eigentümer:in eines historischen, landschaftstypischen oder ortbildprägenden Gebäudes sind, möchten wir Sie ermutigen, sich um Fördermittel der Dorfentwicklung zu bewerben.

Was kann gefördert werden? Förderfähig sind grundsätzlich Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes verbessern. Dazu zählen Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen an sichtbaren Außenelementen, wie Fassaden, Dachflächen, Fenstern, Toren und Türen, in dorftypischer Gestaltung und Materialwahl sowie Dämmungs- und statisch notwendige Arbeiten. Auch eine Gestaltung des Außenbereiches, die das dorftypische Bild unterstreicht, wird unterstützt. Erweiterte Fördermöglichkeiten, wie ein Innenausbau, können bei Um- und Nachnutzung des Gebäudes und bei Maßnahmen an Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Gemeinschafts- und Nahversorgung förderfähig sein.

In welcher Höhe können Sie Förderungen erhalten? Der Fördersatz bewegt sich bei privaten Eigentümer:innen bei bis zu maximal 35% der zuwendungsfähigen Nettoausgaben. Zusätzlich gibt es eine Steigerung um 5%, wenn die Ziele des regionalen Entwicklungskonzepts erfüllt sind. Für gemeinnützige Vereine sind sogar Förderungen von bis zu 75% möglich. Das Förderlimit ist abhängig vom konkreten Vorhaben, im Bereich „Erhaltung und Gestaltung“ liegt dieser bei 50.000 €, dagegen können Sanierungsmaßnahmen im Bereich „Um- und Nachnutzung“ bis zu 150.000 € gefördert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass private und öffentliche Antragsteller:innen ihre Anträge bis spätestens 30. September eines jeden Jahres über die Kommune bei dem für sie zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einreichen müssen. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können erst im Folgejahr berücksichtigt werden. Die Durchführung der beantragten Maßnahme ist erst nach der Genehmigung der Fördermittel durch das zuständige Amt für regionale Landesplanung gestattet (Ausnahmegenehmigungen können in Fällen akuter Gefahren für den Bestand in Erwägung gezogen werden).

Möchten Sie mehr darüber erfahren, welche Möglichkeiten sich für Ihr Objekt bieten? Gerne informiert und berät Sie ein:e Mitarbeiter:in des Planungsbüros regionalplan & uvp p. stelzer GmbH unverbindlich vor Ort. Darüber hinaus steht das Planungsbüro Ihnen während des weiteren Antragsprozesses gerne unterstützend zur Seite. Die Beratungsleistungen sind für Sie kostenfrei. Nutzen Sie die Chance, nehmen Sie gern Kontakt auf und informieren Sie sich:

Tel.: 05902 / 503 702-28
Mail: dorfentwicklung@regionalplan-uvp.de

Info: https://dorfentwicklung.regionalplan-uvp.de/

Hinweis: Der Leitfaden “Gestaltungskriterien für Baumaßnahmen ortstypischer Gebäude“ ist auf der Website erhältlich.

6. Mai 2024, 14:04 Uhr